Was bedeutet NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union erweitert die Anforderungen an die IT-Sicherheit erheblich: Zukünftig sind deutlich mehr Unternehmen als je zuvor verpflichtet, ihre Schutzmaßnahmen zu verstärken, Risiken systematisch zu managen und Sicherheitsvorfälle fristgerecht zu melden.
Am 30. Juli 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschlossen. Ziel ist ein Inkrafttreten noch Ende 2025. Die Änderungen sind weitreichend:
- Erweiterter Anwendungsbereich – von bisher rund 4.500 auf etwa 29.000 betroffene Unternehmen in Deutschland.
- Strengere Vorgaben – verpflichtendes Risikomanagement, schnellere Meldepflichten, etablierte ISMS-Strukturen und erweiterte Verantwortlichkeiten.
- Klare Deadlines – Unternehmen müssen sich bereits jetzt auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereiten, um Verzögerungen und Risiken zu vermeiden.